Feuerwehr

  

Im Bereich der Feuerwehr biete ich folgende Dienstleistungen an:

  • Sicherheitstechnische Betreuung
  • Feuerwehrbedarfsplanung
  • Schulungen und Vorträge

 


Sicherheitstechnische Betreuung

Gemäß DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" bzw. DGUV Regel 105-049 "Feuerwehren" soll sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer zur Erfüllung ihrer Pflichten für Sicherheit und Gesundheitsschutz beraten lassen, soweit er feststellt, dass dies benötigt wird.
Hierzu soll er sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit wenden, welche vorzugsweise über Kenntnisse im Feuerwehrbereich verfügen, die aber nicht einfach zu finden sind.

Genau hier kann ich aufgrund meiner langjähriger Tätigkeit bei der Feuerwehr ansetzen und fachkundig unterstützen!
Ob bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Auswahl Schutzkleidung und PSA, Aus- und Fortbildung, Atemschutzwerkstätten oder die Beratung bei Um- oder Neubauplanungen - gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Vorhaben.


 

Feuerwehrbedarfsplanung

Noch immer gibt es viele Fragen rund um das Thema „Feuerwehrbedarfsplanung“.

Warum, wer, wie viel, wann …

 

Folgende Ausführungen sollen über die Thematik aufklären.

 

In erster Linie geht es bei der Feuerwehrbedarfsplanung um eine OBJEKTIVE Analyse und Bewertung der Feuerwehr.

Daraus leiten sich dann Maßnahmen für ab für:
Personal, Fahrzeuge, Gerätschaften, Gebäude, Infrastruktur

So kann die Feuerwehr auf aktuelle und zukünftige Anforderungen (u.a. staatliches Recht und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) ausgebildet und ausgestattet werden.

Ziel: so gut und so viel, wie es die gemeindliche Anforderung bedarf.

 

Folgend einige wichtige Punkte und der Verweis auf eine kurze Präsentation zur Aufklärung:

 

Rechtsgrundlagen

Gem. Art. 1.1 VollzBekBayFwG „sollen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.“
Die Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ist also keine Pflicht.

Konkreter wird es bei der Fortschreibung und Anpassung bereits aufgestellter Feuerwehrbedarfspläne.
Hierzu heißt es in Art. 1.1 VollzBekBayFwG „Feuerwehrbedarfspläne sind fortzuschreiben und der Entwicklung in den Gemeinden anzupassen.“
Diese Forderung nach Fortschreibung und Anpassung ist nicht mehr mit einer Soll-Formulierung verknüpft und daher verbindlicher.

 

Pflichtaufgaben der Gemeinden

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz), sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren

 

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (Vollz-BekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese

 

Vom Ist-Zustand zum Soll-Zustand

Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.

 

Durchführung

Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist Aufgabe der Gemeinde.

Die Beteiligung des örtlichen Kommandanten, insbesondere des federführenden Kommandanten, und des örtlich zuständigen Kreisbrandrates ist sinnvoll und anzuraten.

Zur Erstellung können externe Fachkräfte mit feuerwehrbezogener Expertise hinzugezogen werden oder die Erstellung an solche übertragen werden.

 

Weiter geht`s unter:

http://si-md.de/Informationen-und-Downloads

 

Weitere Informationen finden Sie u.a. unter:

https://www.stmi.bayern.de/

https://www.feuerwehr-lernbar.bayern

 

 

Ausbildung von Einsatz- und Führungskräfte der Feuerwehr (und anderer BOS) 

 

Ganz aktuelles Schulungsthema:

Verhalten bei Gefahr – Kontaminierte Bereiche im Brandschutz:

Sicherheit und Gesundheit bei der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr, mit Vorstellung des vfdb-Merkblatts „Empfehlungen für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“

(Seminar Schulung Kontaminierte Bereiche Feuerwehr)

Siehe dazu auch den Beitrag in der Rubrik "Aktuelles".

Unser neues Faltblatt zur Schulung und Merkblätter zum Thema finden Sie in der Rubrik "Informationen und Downloads".

Bei Interesse bitte über "Kontakt" anfragen und ein Angebot anfordern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Meine persönliches Engagement in der Feuerwehr:

- seit 09-1984 aktives Mitglied bei der FF Weilheim i.OB

- von 02-2002 bis 04-2014 stv. Kommandant der FF Weilheim i.OB

- von 05-2003 bis 12-2020 Kreisbrandmeister (12 Feuerwehren im LKR WM-SOG)

- seit 03-2011 im Voraus benannter Örtlicher Einsatzleiter ÖEL im LKR WM-SOG

- seit 01-2021 Kreisbrandinspektor im LKR WM-SOG