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Aktuelles und Wissenswertes
(Termine finden Sie unter "Termine - Veranstaltungen")
10 Jahre "si-md"
Am 01.11.2023 dürfen wir unser 10 jähriges Jubiläum feiern 🍾🥂.
Wie schnell doch die Zeit vergeht!
So viele interessante und aufregende Projekte und Tätigkeiten im Bereich Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Elektrotechnik.
Ein herzlicher Dank gilt allen unseren Kunden für die gute Zusammenarbeit und das entgegen gebrachte Vertrauen.
Dankeschön auch an meine Familie für die tatkräftige Unterstützung im Büro und bei unseren Ausbildungen.
Hier noch einige Eindrücke aus den vergangenen Jahren als Sicherheitsingenieur, Brandschutzbeauftragter, SiGeKo, Dozent, Ersteller von Brandschutzpläne und Feuerwehrbedarfsplanungen und vieles, vieles mehr.
Und zuletzt natürlich auch vielen Dank für das Lesen unserer Beiträge in den sozialen Medien. Wir hoffen es ist immer was interessantes dabei 😊
Online-Schulungen und Unterweisungen zu Themen in den Bereichen:
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Brandschutz
Schulungen und Unterweisungen lassen sich während der pandemiebedingten Einschränkungen als Präsenzveranstaltung nur mit teils hohem Aufwand organisieren, um sämtliche Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten.
Dennoch steht man in der Verantwortung regelmäßige Unterweisungen und Weiterbildungen anzubieten.
Wir unterstützen gerne dabei und übernehmen Unterweisungen und Schulungen zu den verschiedensten Themen in den Bereichen "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" und "Brandschutz".
Allgemeine Themen, bestimmte Tätigkeiten, Gefahrstoffe, Elektrotechnik (EuP, EFKffT, EFK), Brandschutz im Betrieb, div. Themen für Feuerwehren und vieles mehr.
Und das so, dass der Schutz der Teilnehmer gewährleistet ist - egal ob im Büro, am festen oder mobilen Arbeitsplatz oder im Homeoffice.
Erforderlich ist lediglich ein Gerät (PC, Notebook, Tablet, Smartphone + Lautsprecher oder Kopfhörer) mit Internetanbindung und aktuellem Webbrowser.
Ihre Vorteile:
- Geringer Organisationsaufwand für Sie – lediglich Weiterleitung einer Einladung mit Link zum Online-Zugang
- Kein Zusammentreffen der Schulungsteilnehmer zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen
- Aufrechterhaltung der regelmäßigen Unterweisungen, sowie Weiterbildung
- Keine Fahrkosten für Referenten
Interesse geweckt?
Einfach bei uns melden - wir sind für Sie da!
Brandschutzhelferausbildungen 2020
Auch dieses Jahr konnten wir wieder viele Beschäftigte zum Brandschutzhelfer nach DGUV-Information 205-023 ausbilden.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste dies selbstverständlich mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen erfolgen.
Folgend noch einige Eindrücke bevor wir jetzt mit den Brandschutzhelferausbildungen in die Winterpause gehen.
Wir hoffen wir können nächstes Jahr nach der Frostperiode wieder (mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen) wie gewohnt starten.
Neue Merkblätter zum Verhalten in kontaminierten Bereichen im Feuerwehreinsatz
Wie angekündigt wurden aufgrund der aktuellen Pandemie folgende Merkblätter veröffentlicht:
05 Atemschutz - Spezial
06 Hygiene bei der Verpflegung
Auch diese beiden Merkblätter sollen bei der Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten für den Ausbildungs- und Einsatzdienst bei der Feuerwehr unterstützen.
Sie enthalten u.a. Standardregeln zum Verhalten bei Infektionsgefahren mit ergänzenden Hinweisen zur aktuellen COVID-19-Pandemie.
Allgemeine Hinweise der BAUA, der DGUV bzw. dem Robert-Koch-Institut RKI sind unabhängig davon zu beachten.
Ebenso die Vorgaben der Innenministerien, insbesondere zur aktuellen COVID-19-Pandemie.
Die aktuelle Lage (Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden) ist stets zu berücksichtigen – Schutzziele und Schutzmaßnahmen sind dahingehend aktuell anzupassen!
Auch nach der aktuellen COVID-19-Pandemie sind Hygienekonzepte erforderlich und daher stets an die aktuelle Lage und den lokalen Anforderungen anzupassen bzw. fortzuschreiben.
Eine Rückkehr zum „Regelbetrieb“ mit Status „vor der Pandemie“ wird es vermutlich nicht geben!
Deshalb müssen Schutzziele überprüft und ggf. neu definiert und die dazugehörigen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und gutes Gelingen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen!
Neues Merkblatt 04 zum "Verhalten in kontaminierten Bereichen im Feuerwehreinsatz" und Aktualisierung der Merkblätter 01, 02 und 03
Wie in unseren Schulungen, Vorträgen und Fachartikeln angekündigt, werden nach und nach Merkblätter zu Teilbereichen veröffentlicht. Die Titel wurden von "Brandeinsätze" auf "Feuerwehreinsätze" geändert, da auch andere B- und C-Lagen die genannten Schutzmaßnahmen erfordern.
Zu den bereits veröffentlichten Merkblättern 01, 02 und 03 ist nun folgendes Merkblatt herausgekommen:
04 Schutzkleidung und persönliche Schutzausrüstung PSA
In diesem Merkblatt wurden die möglichen Schutzausrüstungsvarianten zusammengestellt und Fotoaufnahmen intigriert, die das schrittweise An- und Ausziehen beschreiben.
Die Varianten betreffen den Einsatzdienst, sowie Tätigkeiten im Feuerwehrgerätehaus durch den Gerätewart.
Selbstverständlich ist die Schutzausrüstung nicht nur für kontaminierte Bereiche im Brandeinsätze, sondern auch bei anderen B- und C-Lagen geeignet.
Damit auch für Einsätze in Verbindung mit einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Version 01 der folgenden Merkblätter wurden aktualisiert und mit weiteren Hinweisen zur Schutzkleidung und PSA ergänzt.
01 Einsatzvorbereitung
Im ersten Merkblatt geht es um alles, was vorbereitend organisiert und bereitgestellt werden kann, um dann an der Einsatzstelle und in der Einsatznachbereitung alles parat zu haben.In diesem Merkblatt werden die Vorgaben der Unfallversicherung ebenso erläutert, wie die Anforderungen aus Normen.Jeder Feuerwehr, welche Um- oder Neubauten plant, kann sich hier wichtige Informationen entnehmen.Mit zahlreichen Beispielen werden die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen mit praktischen Beispielen erläutert.
02 Einsatzstelle
Verhalten an der Einsatzstelle von der Anfahrt bis zur Übergabe der Einsatzstelle.
Insbesondere das Thema Atemschutzeinsatz wird darin behandelt.
Das Merkblatt geht dabei auf das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an der Einsatzstelle ein.
03 Einsatznachbereitung
Nach der Arbeit an der Einsatzstelle ist der Einsatz noch nicht beendet. Jetzt kommt alles zum Thema "Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft".
Die Gerätewarte sind jetzt beschäftigt Gerätschaften, Schläuche und Schutzausrüstung zu reinigen und zu prüfen.
Das Merkblatt geht dabei auf das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Feuerwehrgerätehaus ein.
Die Schulungsinhalte sollen damit noch ausführlicher erläutert werden und noch mehr praktische Beispiele geben.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und gutes Gelingen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen!
Weiterbildung jetzt auch online
Selbstverständlich bieten wir alle Schulungen und Vorträge auch online an.
Somit kann jeder Teilnehmer unabhängig vom Aufenthaltsort teilnehmen.
Egal ob am Arbeitsplatz im Betrieb oder zuhause im Homeoffice.
Auch zu Zeiten mit Aufenthaltsbeschränkungen ist damit die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet!
Fragen Sie uns einfach!
Feuerwehr - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit besonderen Infektionsgefahren im Einsatzdienst und der Gerätepflege
Die Krankheit COVID-19 kann durch Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere durch Tröpfcheninfektion erfolgen und schwerwiegende Gesundheitsschäden auswirken.
Die Feuerwehren können an der Einsatzstelle und im Feuerwehrgerätehaus (insb. in den Werkstätten) besonderen Infektionsgefahren ausgesetzt sein.
Hinsichtlich dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 (Risikogruppe 3 nach BioStoffV) sind spezielle Gefährdungen vorhanden.
Die Gefährdungen im Feuerwehrdienst werden zum Teil über die Feuerwehrdienstvorschriften (insb. FwDV 500 "Einheiten im ABC-Einsatz") beurteilt und Schutzmaßnahmen dazu festgelegt (NEU - Merkblatt 4.012 "Körperschutz im ABC-Einsatz"). Dies betrifft aber längst nicht alle Gefährdungen.
Besondere Gefährdungen sind auch im Feuerwehrgerätehaus zu erwarten, wobei hier auch in freiwilligen Feuerwehren oft hauptamtliches Personal beschäftigt wird. Gerade im Umgang mit kontaminierter Schutzkleidung oder Gerätschaften (Atemschutz) ist ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben.
Es geht aber neben der direkten Gefährdung vor Infektionen auch um die Erhaltung der Einsatzbereitschaft, welche gerade bei Epidemien und Pandemien berücksichtigt werden muss.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit besonderen Infektionsgefahren im Einsatzdienst und der Gerätepflege!
NEU - jetzt auch mit Checkliste zur Überprüfung der Schutzmaßnahmen!
Feuerwehr - Kontakt mit erkrankten Personen
Neben den allgemein veröffentlichten Hinweisen zum Verhalten der zivilen Bevölkerung, sind Einsatzkräfte durch den manchmal unvermeidbaren engen Kontakt mit ggf. erkrankten und ansteckenden Personen, einer besonderen Gefahr ausgesetzt.
Auch hier ist die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen beginnend mit der Einsatzvorbereitung, dem Verhalten an der Einsatzstelle bis zu den Einsatznachbereitungen zurück im Feuerwehrgerätehaus Garant für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Feuerwehr.
Unsere Merkblätter zum Verhalten in kontaminierten Bereichen im Brandeinsatz können selbstverständlich auch bei sogenannten "B-Lagen" angewendet werden.
http://si-md.de/Informationen-und-Downloads
Weitere Informationen zur Hygiene und zum aktuellen Corona-Virus findet man bspw. unter:
https://www.infektionsschutz.de/
https://www.rki.de
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
Merkblätter zum Verhalten in kontaminierten Bereichen im Brandeinsatz
Wie in unseren Schulungen, Vorträgen und Fachartikeln angekündigt, werden drei Merkblätter zu folgenden Teilbereichen veröffentlicht:
01 Einsatzvorbereitung
02 Einsatzstelle
03 Einsatznachbereitung
Die Schulungsinhalte sollen damit noch ausführlicher erläutert werden und noch mehr praktische Beispiele geben.
01 Einsatzvorbereitung
Im ersten Merkblatt geht es um alles, was vorbereitend organisiert und bereitgestellt werden kann, um dann an der Einsatzstelle und in der Einsatznachbereitung alles parat zu haben.In diesem Merkblatt werden die Vorgaben der Unfallversicherung ebenso erläutert, wie die Anforderungen aus Normen.Jeder Feuerwehr, welche Um- oder Neubauten plant, kann sich hier wichtige Informationen entnehmen.Mit zahlreichen Beispielen werden die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen mit praktischen Beispielen erläutert.
02 Einsatzstelle
Verhalten an der Einsatzstelle von der Anfahrt bis zur Übergabe der Einsatzstelle.
Insbesondere das Thema Atemschutzeinsatz wird darin behandelt.
Das Merkblatt geht dabei auf das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an der Einsatzstelle ein.
03 Einsatznachbereitung
Nach der Arbeit an der Einsatzstelle ist der Einsatz noch nicht beendet. Jetzt kommt alles zum Thema "Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft".
Die Gerätewarte sind jetzt beschäftigt Gerätschaften, Schläuche und Schutzausrüstung zu reinigen und zu prüfen.
Das Merkblatt geht dabei auf das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Feuerwehrgerätehaus ein.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und gutes Gelingen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen!
Feuerwehrbedarfsplanung
Wissenswertes dazu finden Sie in der Rubrik "Leistungen" unter "Feuerwehr" und "Informationen und Downloads"
Schulung von Feuerwehrführungskräften
Kontaminierte Bereiche im Brandschutz - Sicherheit und Gesundheit bei der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr
Am Samstag, den 16.02.2019 schulten wir im Rahmen eines halbtägigen Seminars rund 40 Führungskräfte der Feuerwehr, der Kreisbrandinspektion und des Katastrophenschutzes des Landkreises Weilheim-Schongau bei der Freiwilligen Feuerwehr Weilheim i.OB zum o.g. Thema.
Nach einigen großen Brandereignissen der letzten Jahre, bei welchen unter anderem Gebäudeschadstoffe wie beispielsweise Asbest ein großes Problem spielten, haben wir uns eingehend mit den Auswirkungen für die Einsatzkräfte auseinandergesetzt und eine Schulungsgrundlage geschaffen.
Nennenswert sind hierbei der Brand in einem Freibad in Peißenberg und eines landwirtschaftlichen Anwesens in der Gemeinde Polling.
Einige Jahre hat es gedauert, spezielle Weiterbildungsmaßnahmen mussten durchlaufen und Kontakte in ganz Deutschland geknüpft werden, um alle wesentlichen Schulungsinhalte zusammen zu stellen, um den Führungskräften das erforderliche Wissen vermitteln zu können und hilfreiche Informationen zu geben.
Bei jedem Brand entstehen gesundheitsschädliche Stoffe, welche ohne ausreichende Schutzmaßnahmen bei Feuerwehrangehörigen schwerwiegende, ja sogar schwere Erkrankungen zur Folge haben können.
Nicht nur Atemschutzgeräteträger im Innenangriff können betroffen sein, nein bis hin zu dem Personal, welches sich um die Reinigung von Ausrüstung und Schutzkleidung kümmert (i.d.R. die Gerätewarte), sind bei Kontakt mit Schadstoffen alle in Gefahr.
Doch leider sind diese Gefahren meist nicht sichtbar bzw. besteht kein Bewusstsein dafür.
Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien sind mittlerweile die Krankheitsauslöser, die Aufnahmewege und die Folgen bekannt.
In der Feuerwehrausbildung ist das Thema fast gänzlich neu bzw. noch gar nicht integriert oder nur sehr abstrakt enthalten. Selbst für Behörden und Unfallversicherungen ist das Thema ebenfalls meist noch Neuland, sodass es nur wenig Informationen oder Hilfestellungen dazu gibt.
Die wenigen Hilfestellungen von Verbänden sind oft nicht bekannt bzw. werden in der Ausbildung der Feuerwehren nur wenig oder gar nicht beachtet.
Neben der Vorstellung der wissenschaftlichen Studien, den Grundlagen über Gebäudeschadstoffe (Asbest, Mineralwolle, PCB…) und Brandentstehungsprodukte, wurden die wesentlichen Rechtsgrundlagen und Regelwerke betrachtet.
Hilfestellungen gab es zum Thema Einsatzvorbereitung, welche alle technischen, organisatorischen und personellen Belange abdeckte.
Anhand eines Merkblattes wurden die Abläufe bis zum Ende eines Feuerwehreinsatzes abgehandelt.
Dazu zählte auch die Zusammenarbeit mit Experten (Sachkundigen, Sachverständige, Entsorgungsfachbetriebe), Versicherungen und Börden.
Nun liegt es an den Führungskräften das erworbene Wissen in die Einsatzplanung und laufende Ausbildung einzubinden und alle Feuerwehrangehörigen für dieses so wichtige Thema zu sensibilisieren. Die erforderlichen Abläufe müssen in die Einsatztaktik, der Infrastruktur im Gerätehaus und Logistik, sowie der Pflege der Gerätschaften und Schutzkleidung und nicht zuletzt in das Verhalten aller Einsatzkräfte aufgenommen und umgesetzt werden.
Wir bleiben an dem Thema dran und bieten die Schulung zukünftig auch überregional an um möglichst viele Feuerwehren zu sensibilisieren und Wissen zu streuen.
Uns hat es unwahrscheinlich viel Spaß gemacht!
Es ergaben sich schon während des Seminars viele interessante Diskussionen.
Bei Interesse an dem Seminar bitte bei uns anfragen.
Fotos:
Die Fotos zeigen die im Rahmen der Schulung ausgestellten PSA und Infomaterial, sowie Teilnehmer in Gesprächen während einer der Pausen.
Unser neues Faltblatt zur Schulung finden Sie in der Rubrik "Informationen und Downloads".
Zertifizierung zum Internen Auditor
Die DIN ISO 45001 „Managementsysteme für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ wurde im Juni 2018 national eingeführt. Die ersten Unternehmen lassen sich bereits danach zertifizieren.
Um von Anfang an unsere Kunden unterstützen zu können, habe ich in einem Zertifikatslehrgang an der Steinbeis Akedemie - Steinbeis Transfer Institut für International Buisness and Risk Management die Befähigung zum Internen Auditor erworben.
Interne Auditoren auditieren zertifizierte Unternehmen nach dem „Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen“ nach DIN EN ISO 19011 und prüfen damit ob das Managementsystem die Normanforderung erfüllt.
Neben der DIN ISO 45001 für SGA-Managementsysteme habe ich durch meine Ausbildungen im Bereich der DIN EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“ auch die Fähigkeit interne Audits in diesem Bereich durchzuführen.
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
In den Jahren 2017 und 2018 wurden Alarm- und Gefahrenabwehrpläne für besondere Objekte erstellt.
Dabei wurden verschiede Szenarien vom Unwetterereigniss bis hin zu sog. lebensbedrohlichen Einsatzlagen berücksichtigt.
Der Betreiber der Objekte kann somit auf ein umfangreiches Konzept zurückgreifen, welches die internen Abläufe ebenso beschreibt, wie die Zusammenarbeit mit externen Stellen.
Des Weiteren stellen die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne die Basis für weitere Planungen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS dar.
November 2018 - Jubiläum "5 Jahre si-md"
Im November konnten wir unser 5-jähriges Bestehen feiern.
Wir bedanken uns in diesem Zusammenhang bei allen unseren Kunden für das entgegen gebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
Aus- / Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte leisten zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine wesentlichen Beitrag.
Die Forderung ergibt sich aus dem siebten Sozialgesetzbuch und der DGUV-Vorschrift 1.
Das Bild der Sicherheitsbeauftragten ist dadurch geprägt, dass er oder sie aus dem Kollegenkreis stammen, vor Ort auf sicheres Handeln hinwirken und helfen Unfälle zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.
Um die erforderliche Kenntnis zur Erfüllung dieser Aufgaben zu erlangen und aufrecht zu erhalten, bieten wir eine entsprechende Aus- und Fortbildung an.
Weitere Informationen finden Sie unter: DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte".
Fragen Sie bei uns an.
Saisonende - Brandschutzhelferausbildung 2018
Auch dieses Jahr konnten wir wieder über 200 Brandschutzhelfer aus ganz Oberbayern aus- bzw. fortbilden.
Wir bedanken uns recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen den Teilnehmern viel Erfolg bei Ihren Aufgaben.
Aktuelle Weiterbildungsmaßnahme
Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV Regel 101-004, 6A) - Schwerpunkt "Hochbau/Rückbau, Brandschadensanierung"
Im April 2018 wurde die Sachkunde entsprechend Nr. 5.2 und 6.1 der DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (bisher BRG 128) Anhang 6A bei der BG Bau erworben.
Die nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (bisher BRG 128) Anhang 6A bzw. 6B erworbene Sachkunde für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen erfüllt die Fachkundeanforderungen nach Anlage 2A bzw. 2B der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 524 "Schutzmaßahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" (Bek. d. BMAS v. 17.05.2010 - IIIb 3 - 35125 - 5).
Einsatz von CO2-Feuerlöschern in Räumen
Stellungnahme des Sachgebiets „Betrieblicher Brandschutz“ der DGUV
Der Löscheinsatz mit CO2-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein.
Beim Löschen kann durch das freigesetzte CO2-Volumen sehr schnell eine zu hohe Konzentration von CO2 in der Raumluft erreicht werden....
Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO2 in der Atemluft droht Erstickungsgefahr.
Der Fachbeitrag enthält sehr wichtige Hinweise.
Unterweisen Sie jetzt Ihre Brandschutzhelfer.
Link zum Fachbericht:
http://www.dguv.de/…/fb-fhb/brandschutz/co2feuerloescher.pdf
2016 - Zusätzliche Qualifikation: Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
Mit Abschluss der Zwischenprüfung im Weiterbildungsstudiengang "Vorbeugender Brandschutz" wurde durch FH Kaiserslautern der Titel "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" erteilt.
2016 - Feuerbeschau - Brandschutzbeschau
Nach den Ereignissen in Schneitzlreuth bekam die Feuerbeschau wieder einen anderen Stellenwert.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Aufnahme und Bewertung von Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit, Eigentum bzw. Besitz, welche durch Brände entstehen können. Hierzu gilt es betrieblichen Mängel zu erfassen, sowie den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz zu überprüfen.
Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, sowie im Arbeitsstättenrecht und Arbeitsschutz, können wir unseren Kunden gleichzeitig Lösungsvorschläge unterbreiten.
Unsere Kunden erhalten einen einen ausführlichen Bericht mit Fotodokumentation.
Die Inhalte der Verordnung über die Feuerbeschau und die Empfehlungen der AGBF finden selbstverständlich Berücksichtigung.
Gerne unterstützen wir auch Sie.
2015 - Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Seit Herbst 2015 bieten wir auch die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV-Information 205-023 an.
Wenn Sie die entsprechenden Möglichkeiten im eigenen Betrieb haben (Schulungsraum und Freigelände für Feuerlöschtraining), kann die Ausbildung direkt bei Ihnen durchgeführt werden.
Für alle anderen bieten wir ab sofort die Möglichkeit die Ausbildung bei uns in Weilheim durchzuführen. Wir stellen Ausbildungsmöglichkeiten in einen Neubau mit besten Voraussetzungen.
Fragen Sie bei uns an.
2013 - Neuerungen im Arbeitsstättenrecht
Im Jahr 2013 gab es einige Neuerungen im Arbeitsstättenrecht, welche teilweise recht komplexe Änderungen zur Folge haben.
Oft werden die Zusammenhänge nicht rechtzeitig erkannt und nur Einzelmaßnahmen umgesetzt, welche jedoch anschließend Auswirkung auf andere Bereiche haben.
Anbei ein kurzer Überblick über die Neuerungen und die Zusammenhänge.
Man ist als Bauherr bzw. Betreiber gut beraten, wenn man sich umfassend mit diesem Thema auseinander setzt.
Bei Bedarf ist eine Beratung zur praktischen Umsetzung der Forderungen jederzeit möglich.
ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Februar 2013
- ersetzt BGV A8 "Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" 2002
- Neue Symbolik nach DIN EN 7010:2012-10" Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen" und DIN 4844-2 "Graphische Symbole -Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen" 2012-12
- jederzeit erkennbar (beleuchtet [Sicherheitsbeleuchtung] oder nachleuchtend)
- erkennbare Größe hinsichtlich Anbringung
- Unterweisung (vor Arbeitsaufnahme,danach in regelmäßigen Abständen)
- gemischte Symbolik "alt" und"neu" ist unzulässig
- keine Übergangsfrist (Aufschiebung über Gefährdungsbeurteilung möglich)
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan August 2007
- Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen
- regelt die Anforderungen an Fluchtwege (Länge, Art, Abmessungen, Türen usw.)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung entsprechend ASR A1.3
- Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, wenn gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist (z.B. Hallen und Großraumbüros)
- müssen aktuell sein
- Beschäftigte sind mindestens 1x jährlich im Rahmen einer Begehung zu unterweisen
- Räumungsübungen
- siehe auch BGI 816, DIN 4844-1, DIN 4844-2, DIN 4844-3, DIN 5381,
DIN ISO 23601
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
November 2012
- regelt die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen
- löst damit die ASR 13/1,2 "Feuerlöscheinrichtungen" und BGR 133 "Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" ab
- neue Einteilung der Arbeitsstätten
- früher "geringe","mittlere" und "große" Brandgefährdung
- heute "normale" und"erhöhte" Brandgefährdung und Baustellen
- Neu: Branderkennung und Alarmierung
- unverzügliche Warnung ist sicher zustellen
- Aufforderung zum Verlassen gefährdeter Bereiche
- automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen
- Anzahl und Bereitstellung der Feuerlöscheinrichtungen
- Grundausstattung richtet sich nach Grundfläche der Arbeitsstätte
- Feuerlöscher jetzt mit mindestens jeweils 6 LE (Löscheinheiten)
- Folgeschäden durch Löschmittel berücksichtigen
- bei mehrgeschossigen Gebäuden je Geschoss mindestens ein Feuerlöscher
- Wandhydranten können berücksichtigt werden (>400m², früher 18 LE, jetzt 27 LE) wenn:
- Löschmittel für jeweilige Brandklasse geeignet
- formbeständiger Schlauch
- ausreichende Anzahl Beschäftigter in die Handhabung unterwiesen
- Grundanforderungen
- Aufstellorte, Aufstellhöhen
- Neu: Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher von jeder Stelle aus max. 20m
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gemäß ASR A1.3
- Darstellung in Flucht- und Rettungsplan gemäß ASR A2.3
- bei Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
- Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe nach TRGS 400
- Brandschutzmaßnahmen gemäß TRGS 800
- Festlegung zusätzlicher Maßnahmen wie bspw.
- Erhöhung der Löscheinheiten
- Sonderlöschmittel (z.B. Fettbrandlöscher für Küchen)
- Neu: Unterweisung der Beschäftigten
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- in regelmäßigen Abständen (mindestens jedoch 1x jährlich)
- Dokumentation
- Neu: Brandschutzhelfer
- in ausreichender Anzahl
- ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung (in der Regel 5% der Beschäftigten)
- Unterweisungen mit praktischen Übungen
Regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit mit Dokumentation
- Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre(Herstellervorgabe beachten) durch Sachkundigen
- Feuerlöschleitungen nach DIN 14461 und DIN 14462
- Steigleitung nass nach spätestens 1 Jahr
- Steigleitung nass / trocken nach spätestens 1 Jahr
- Steigleitung trocken nach spätestens 2 Jahren
Darstellung der Zusammenhänge