Arbeitsschutz
Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Branchen Bau, Metall, Feinmechanik und Elektrotechnik gibt es die unterschiedlichsten Themen, in welchen Unternehmer gerne Unterstützung in Anspruch nehmen.
Tätigkeiten in anderen Branchen sollen kein Problem darstellen.
Diese können im speziellen darstellen:
- Allgemeine Tätigkeiten nach §6 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ASiG
- Beurteilung und Gestaltung von Arbeitsplätzen mit Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung der Führungskräfte bei Unterweisungen
- Unterweisungen zu verschiedenen Themen
- Beratung zum Arbeitsstättenrecht
- Unterstützung bei der Auswahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen nach ASR A1.3
- Erstellung von Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3