Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators SiGeKo nach Baustellenverordnung BauStellV / Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 30 (Anlagen A, B und C).
- Erstellung und Anpassung von Vorankündigungen nach §2 Abs. 2 BaustellV gemäß Vorlage in RAB10, Anlage A und Übermittlung an die zuständige Behörde
- Unterlage (Teil 2) für spätere Arbeiten nach §3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, konkretisiert in RAB 32 auf Basis der zur Verfügung gestellten Dokumentationen (Unterlage Teil 1)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGe-Plan nach RAB 31 auf den Grundlagen des zur Verfügung gestellten Bauzeitenplanes und der entsprechenden Dokumentationen (Leistungsverzeichnis, Baupläne, Baugenehmigung usw.)
- Mitarbeit bei der Erstellung oder selbstständige Erstellung einer Baustellordnung
- Baustellenbegehungen mit Dokumentation